Rental Policy

Rent-à-Porter bietet einen Standard Mietzeitraum von 7 Tagen, der je nach Gebrauch erweitert werden kann. Der Mietzeitraum beginnt an dem Tag, an dem die Kleidungsstücke und Accessoires die Geschäftsräume verlassen.

Verzugsgebühren werden durch Rent-à-Porter verrechnet, sofern die Kleidungsstücke und Accessoires nicht bis zum vereinbarten Rückgabetermin zurück gebracht wurden. Die Rate beträgt 25% der Mietkosten für jede Woche, die die Kleidungsstücke und Accessoires überfällig sind.

Unsere Zahlungsmethode ist einfach und bargeldlos: an dem Startdatum Ihrer Miete senden wir Ihnen eine Rechnung mit einer Frist von 30 Tagen. Bis dahin muss der vollständige Betrag der Anmiete bezahlt sein.

Leihstücke müssen in dem selben Zustand zurück gegeben werden, in dem sie angemietet wurden. Bitte begutachten Sie Ihre Artikel bevor Sie Rent-à-Porter verlassen. Jegliche, bereits vorhandenen Schäden oder Flecken werden in Ihrer Rechnung vermerkt.

Der Ersatzwert für jedes Stück beträgt das 20-fache des Mietpreises. Im Falle eines Verlustes, Diebstahls oder Schadens während des von Rent-à-Porter festgelegten Mietzeitraumes, ist der komplette Ersatzwert an Rent-à-Porter zu bezahlen.

Im Mietpreis inkludiert sind nur einfache Waschgänge. Kleidungsstücke mit Flecken oder starken Verschmutzungen müssen vor der Rückgabe an Rent-à-Porter entfernt werden. Zurückgegebene Kleidung mit starken Verschmutzungen, wird als beschädigt angesehen und die Kosten dafür liegen im Ermessen von Rent-à-Porter. Alle Artikel müssen mit den ausgehändigten, markierten Kleiderbügeln und in den Original Rent-à-Porter Kleidersäcken zurück gebracht werden.

Geringfügige Änderungen (Säume, Taillen, Manschetten) sind akzeptabel, solange diese die Kleidungsstücke nicht beschädigen. Jegliche Abänderung muss vor der Rückgabe wieder in seine originale Ursprungsform gebracht werden.

Rent-à-Porter behält sich das Recht vor eine Schneider-Gebühr zu verlangen, falls ein Kleidungsstück abgeändert zurück gebracht wird. Abänderungen an Kleidungsstücken, die Schneide- und Näharbeit erfordern, sind keinesfalls ohne vorheriges, schriftliches Einverständnis gestattet. Bitte kontaktieren Sie uns im Vorhinein!